Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, beteiligt sich deine gesetzliche Krankenkasse in der Regel an den Kosten deiner Psychotherapie. Dafür genügt eine kurze ärztliche Bestätigung – die stellt dir z. B. deine Hausärztin oder dein Hausarzt aus, noch vor deiner zweiten Sitzung.
Zuschuss pro Einzelsitzung (50 Min.) · Stand Jänner 2026
ÖGK€ 33,70
SVS€ 50,00
BVAEB€ 50,20
KFA€ 39,00
Privat versichert? Je nach Tarif kann eine private Zusatzversicherung einen Teil der Therapiekosten übernehmen. Informiere dich am besten direkt bei deiner Versicherung über die genaue Höhe und die Voraussetzungen.
So läuft die Rückerstattung ab
1Ärztliche Bestätigung: Vor deiner zweiten Sitzung holst du dir eine kurze Bestätigung, z. B. bei deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt.
2Erste 10 Sitzungen: Dafür brauchst du keine vorherige Genehmigung. Du reichst Honorarnote, Zahlungsnachweis und Bestätigung danach einfach bei deiner Kasse ein.
3Geht's länger weiter?: Dann füllt deine Therapeutin oder dein Therapeut rechtzeitig den Antrag für weitere Sitzungen aus. Du reichst ihn anschließend bei deiner Krankenkasse ein.
Für Paartherapie oder Angebote wie Selbsterfahrung gibt es in der Regel keinen Zuschuss, wenn keine entsprechende Diagnose vorliegt.